-Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt
oder zugesagt oder, falls eine schriftliche Bestätigung der Reservierung
nach Bereitstellen des Zimmers nicht mehr möglich war
-Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages bindet beide Parteien an die
Vertragspflicht, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen wird.
Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
-Der Gast verpflichtet sich bei Vertragsabschluss die Räumlichkeiten
und das Inventar pfleglichst zu behandeln, sowie die Nachtruhe einzuhalten.
-Beim Einchecken muss der Gast einen gültigen Ausweis vorlegen können,
damit der Meldepflicht ordnungsgemäß Folge geleistet werden kann.
-Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtannahme der vertraglichen
Leistung für die Dauer seines Vertrages einen Pauschalbetrag
von 50 % seines Zimmerpreises oder bis zu einer früheren
anderweitigen Vergebung des Zimmers zu entrichten.
-Bei Messe wird der normal gültige Messe-Zimmerpreis in Rechnung gestellt.
Für den Verlust von Wertgegenständen und Geld übernimmt der
Vermieter keine Haftung.
-Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Unsere Geschäftsbedingungen