-Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt

oder zugesagt oder, falls eine schriftliche Bestätigung der Reservierung

nach Bereitstellen des Zimmers nicht mehr möglich war

-Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages bindet beide Parteien an die

Vertragspflicht, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag

abgeschlossen wird.

Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

-Der Gast verpflichtet sich bei Vertragsabschluss die Räumlichkeiten

und das Inventar pfleglichst zu behandeln, sowie die Nachtruhe einzuhalten.

-Beim Einchecken muss der Gast einen gültigen Ausweis vorlegen können,

damit der Meldepflicht ordnungsgemäß Folge geleistet werden kann.

-Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtannahme der vertraglichen

Leistung für die Dauer seines Vertrages einen Pauschalbetrag

von 50 % seines Zimmerpreises oder bis zu einer früheren

anderweitigen Vergebung des Zimmers zu entrichten.

-Bei Messe wird der normal gültige Messe-Zimmerpreis in Rechnung gestellt.

Für den Verlust von Wertgegenständen und Geld übernimmt der

Vermieter keine Haftung.

-Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Unsere Geschäftsbedingungen